Freitag, 10. September 2010
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Gastaufnahmevertrag


Die Rechte und Pflchten eines Gastes ergeben sich aus den Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe, Herausgeber ist die Fachgruppe Hotel und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)

 

  • Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt ist.

  • Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist

  • Der Vermieter ist Verpflichtet, das reservierte Zimmer zur Verfügung zu stellen. Andernfalls kann der Gast Schadenersatz verlangen.

  • Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten oder betriebsüblichen Zimmerpreis für die Vertragsdauer zu entrichten. Dies gilt auch dann, wenn das Zimmer nicht in Anspruch genommen wird. Bei Nichtinanspruchnahme sind die vom Gastwirt eingesparten Aufwendungen, sowie die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Zimmers anzurechnen.


 
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